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Visabestimmungen für deutsche Staatsangehörige in anderen GUS-Staaten

Armenien:

EU-Staatsangehörige können visumfrei nach Armenien einreisen und sich in Armenien bis zu 180 Tage pro Kalenderjahr aufhalten. Die Visafreiheit gilt für sämtliche Reisezwecke.

Aserbaidschan:

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum, das vor Antritt der Reise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Seit 10.01.2017 ist das neue aserbaidschanische e-Visa-Portal ASAN VIZA https://www.evisa.gov.az/en/ online, über das Visa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen mit einer Einreise beantragt werden können.

Georgien:

Deutsche Staatsangehörige können visumfrei nach Georgien einreisen und sich dort bis zum einem Jahr aufhalten.

Kasachstan*

Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ohne Visum nach Kasachstan einreisen.

Kirgistan*

Visum und Registrierungspflicht

Deutsche Staatsangehörige können, unabhängig vom Reisezweck, für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen visumfrei nach Kirgisistan einreisen.

Am 1. September 2017 wurde vom Außenministerium der Kirgisischen Republik das elektronische Visum eingeführt. Das e-Visum kann für Aufenthalte bis zu 90 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken über die Webseite www.evisa.e-gov.kg beantragt werden.

Die Registrierungspflicht gilt nach bisherigen Erkenntnissen auch für Inhaber von e-Visa. Davon unbenommen werden Visa weiterhin von den kirgisischen Auslandsvertretungen erteilt.

Tadschikistan

Deutsche Staatsangehörige unterliegen der Visumspflicht.

Für Aufenthalte bis zu 45 Tagen (mit einmaliger Ein- und Ausreise) ist ein Visum über die Internetseite www.evisa.tj zu beantragen. Es handelt sich dabei um ein kostenpflichtiges Online-Verfahren. Es wird sog. E-Visum als E-Mail ausgestellt, die auszudrucken und während der Reise mitzuführen ist. Inhaber eines E-Visums dürfen sich ohne Meldeformalitäten in Tadschikistan aufhalten. Ein E-Visum kann während des Aufenthalts in Tadschikistan nicht verlängert werden.

Usbekistan

Derzeit ist die Einreise nach Usbekistan nur mit einem gültigen Visum möglich, das vor Reiseantritt durch die Auslandsvertretungen der für einen genau umrissenen Zeitraum und Reisezweck Republik Usbekistan in Deutschland erteilt wird. Hotelreservierung erforderlich!

Für Touristen werden Visa mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu einem Monat (Kategorie „T“) ausgestellt.

Für Dienst - oder Geschäftsreisende stellen die Vertretungen der Republik Usbekistan innerhalb von drei Werktagen Visa mit einer Gültigkeitsdauer bis zu einem Jahr ohne Einladung und ohne nachgewiesene Hotelbuchung aus.

Turkmenistan

Die für die Einreise nach Turkmenistan nötige Visumerteilung erfolgt durch die Botschaft von Turkmenistan in Berlin und das Konsulat von Turkmenistan in Frankfurt am Main, wenn von einer privaten oder offiziellen Stelle in Turkmenistan eine Einladung vorliegt.

Ukraine

Visum

Deutsche Staatsangehörige können sich bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt.

Wer länger als 90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt unabhängig vom Reisezweck ein Visum, das bereits vor Beginn der Reise bei der für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.

Finanzierungsnachweis

Seit Dezember 2013 müssen Ausländer bei der Einreise in die Ukraine eine finanzielle Absicherung für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Ausreichende Mittel für die Aufenthaltszeit + 5 Tage müssen nachgewiesen werden. Daraus ergibt sich je nach Wechselkurs (z.B. Oktober 2016) ein Betrag von ca. 1.020,- Euro monatlich oder ca. 35,- Euro pro Tag + ca. 175,- EUR.

Als Nachweis der finanziellen Absicherung gelten Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierung.

Krankenversicherungspflicht

Nach einem Beschluss der Regierung der Ukraine vom 17.09.1997 (Nr. 1021) und 13.01.1999 (Nr. 35) besteht für Reisende in die Ukraine die Verpflichtung, eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine nachzuweisen.


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