Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von
Beförderungsleistungen (wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) und Pauschalreisen
und deren Vermittlung als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen. Als
Verkäufer oder Vermittler (Hinweis bei Buchung und
Buchungsbestätigung) können wir für Mängel in der
Ausführung des Fluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen.
Diese richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft oder
des Reiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten doch zumindest
auch die Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14, 15 und 16 unserer unten
stehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen alle Leistungen und
Reisen, bei denen wir als Vermittler tätig werden. Hier gelten die
jeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen des von uns vermittelten
Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir selbst als
Reiseveranstalter tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der folgende:
Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder
fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch
für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro
zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden
die Reisebestätigung zur Verfügung stellen.
1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro vor, an das
wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag
kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr
Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer
Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich in diesem Fall
nicht melden (schriftlich, mündlich oder fernmündlich).
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospekts und aus den Angaben
in unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben
sind für uns bindend. Wir behalten uns aber ausdrücklich vor, vor
Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären,
über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3. Rücktritt und Umbuchung
3.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie
die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für unsere
Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes
sind gewöhnliche ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
3.3. Wir sind berechtigt, unsere Ersatzanspruch unter
Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglichen vereinbarten Reisebeginn in
einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis zu pauschalieren:
a) Flugpauschalreisen mit Bedarfsfluggesellschaften
(Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
- vom 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- vom 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- ab dem 7.- 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des
Reisepreises.
b) Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften
(Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
- vom 29. - 14. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der Reise 50% des Reisepreises.
c) Ferienwohnungen, -häuser/Appartements, auch
bei Bus- und Bahnreisen
- bis 45 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
- vom 44. - 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- vom 34. - 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des
Reisepreises.
d) Mietwagen / Nur-Flugstrecken Linie
- bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 20%
ab 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts 30%.
Bei Nichtantritt/Nichtteilnahme an der Reise 80% des Mietpreises;
- bei Nur-Flugstrecken im Linienverkehr _ 60,00
Bearbeitungsgebühr pro Person.
3.4. Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich
abweichende Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte Stornierungsbedingungen
gelten auch bei speziellen Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen.
Die abweichenden Rücktritts- und Stornierungskosten werden Ihnen bei
Buchung mitgeteilt.
3.5. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass
uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von
uns geforderte Pauschale.
3.6. Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der
Unterkunft, o.ä.) sind grundsätzlich nur bis zu Beginn der in 3.3.
genannten Fristen möglich. Hierfür werden pauschal _ 25,- pro
Person (bei Nur-Flug-Leistungen _ 15,- pro Person ) berechnet.
3.7. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der
30 Tage eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen
gem. Ziff. 3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies
gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten
verursachen. Bitte beachten Sie, dass bei Sondertarifen Umbuchungen oder
Änderungen sowohl vor Reiseantritt als auch nach Reiseantritt nicht
möglich sind.
3.8. Bis zu Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt
seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir
können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes
entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Kunde uns
gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den
Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen vorzeitiger
Rückreise oder anderen Gründen, werden wir uns bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind.
5.3. Wir sind verpflichtet, den Kunden über
Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu
setzen. Gegebenenfalls werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder
einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung
über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu
machen.
6. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer
Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
entsprechend wie folgt zu ändern.
6.1. Erhöhen sich die Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den sitzplatzbezogenen Erhöhung
können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen
Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
können wir vom Reisenden verlangen.
6.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren
gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden,
anteilen Betrag heraufgesetzt werden.
6.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der
Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch
für uns verteuert hat.
6.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern
zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarte Reisetermin mehr als 4 Monate
liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss
noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht
vorhersehbar waren.
6.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung haben wir den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu
setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten
Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr
als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
7. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
7.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur
gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB
erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden. Weitere
Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung
spätestens vier Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig.
7.2. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche
Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung
der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher
per Fax zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen (Einschreiben,
Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen etc.) sind vom Kunden zu tragen.
8. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag
kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig
verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen
Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung nicht in
Anspruch genommener Leistungen erlangen, einschließlich der von unseren
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Falls wir eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen.
In einem solchen Fall leiten wir Ihnen unsere Rücktrittserklärung
unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahin eingezahlten
Reisepreis.
8.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für uns im
Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese
Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesen Gründen abgesagt,
erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
9. Haftung
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige
Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der
Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir
nicht gemäß Ziffer 2 vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt haben und die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
9.3.
10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende
Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der
Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis
herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in
mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Eine
Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt,
den Mangel anzuzeigen.
10.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und
leisten wir innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der
Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem
eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig
durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem
Reisenden die Reise infolge eines Mangel aus wichtigem, uns erkennbaren Grund
nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf
es nur dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese
Leistungen für ihn von Interesse waren.
10.4. Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel
der Reise beruht auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu
vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2. Für alle gegen uns gerichtete
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis
_ 4.100,00; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die
Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und
Reise.
11.3. Wir haben nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet werden.
12. Mitwirkungspflicht
12.1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten.
12.2. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen
unverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten
Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so tritt ein
Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens 72
Stunden vor dem Rückflug Ihren Rück-/ Weiterflug durch die
Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch
eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht
haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese
Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung
durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 4 Tage vor dem
Rück-/ Weiterflug dies noch einmal von Ihrer Reiseleitung
bestätigen lassen.
14. Ausschluss von Anspruch und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die
Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliert nach Art,
Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass dem Reiseveranstalter eine
Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglich ist.
14.2 Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen
Mängeln der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters respektive des
Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des
Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung) verjähren im Gefolge
der gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m S.2 BGB) in einem Jahr, gerechnet
von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag.
Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am
Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen
Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende.
15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
15.1. Wir stehen dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen von
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet wird. Dabei wird vorausgesetzt
dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und
keine anderen besonderen Verhältnisse gegeben sind. Andere Umstände
können hierbei in der Person des Reisenden nicht berücksichtigt
werden, außer sie wurden uns ausdrücklich mitgeteilt.
15.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei, dass die
Verzögerung von uns zu vertreten ist.
15.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller
für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seinerseits bedingt sind.
16. Gerichtsstand, Sonstiges
16.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages und dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
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